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Entspannt Tennisspielen im Winter!

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AGB's


AGB's

Allgemeine Bedingungen zur Anmietung von Tennishallenstunden Beim Förderkreis Sport TC Seestern e.V.


Die Allgemeinen Bedingungen zur Anmietung von Tennishallenstunden beim Förderkreis Sport TC Seestern e.V., Oberlöricker Straße 17, 40547 Düsseldorf (nachfolgend FKS) regeln die rechtlichen Beziehungen zwischendem FKS und den jeweiligen Mietern in der Zwei-Feld-Traglufthalle auf dem Vereinsgelände des TC Seestern e.V.
Mit Erwerb von saisonweise gebuchten Hallenstunden und/oder der Buchung von Einzelstunden gelten diese allgemeinen Bedingungen als vereinbart.
Dies schließt auch die Befolgung der jeweils geltenden Hallenordnung ein.

1.Anmietung von Hallenstunden
Die Anmietung von Stunden in der Tennishalle des FKS erfolgt ausschließlich zum Zwecke des Tennisspielens.

2. Vermietung langfristiger Abonnements (Saisonbucher)
Der Mietvertrag bei Anmietung eines Hallenplatzes für eine gesamte Saison kommt verbindlich zustande durch die Zusendung einer Anfrage per E-Mail, per Post oder mündlicher Anfrage und der anschließenden schriftlichen Buchungsbestätigung/Rechnung durch den FKS.
Der Verein behält sich vor, den Platz für besondere Zwecke (z.B. notwendige Reparaturen, Platzpflege) gegen Gutschrift der anteiligen Platzmiete in Anspruch zu nehmen. Eine Schadensersatzpflicht des Mieters wird ausgeschlossen.

3. Buchungsbestätigung/Stornierungen/Widerruf
Wird die Buchungsbestätigung/Rechnung von dauerhaft bzw. saisonweise gebuchten Stunden nicht innerhalb von 14 Tagen schriftlich per Einschreiben widersprochen, so gilt der Mietvertrag als abgeschlossen. Eine Begründung des Widerspruchs ist nicht erforderlich. Einzelstunden können auf der Internetseite des Vereins (www.seesternwintertennis.de) gebucht werden. Die Bezahlung erfolgt über Paypal. Gebuchte und bezahlte Einzelstunden können bei Nichtantritt ( z.B. Krankheit) nicht erstattet werden.

4. Tennisstunden mit Trainer
Die Anmietung von Tennishallenstunden in Verbindung mit einem Tennistrainer, der keinen gesonderten Vertrag mit dem FKS hat, bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Vorstandes des FKS.

5. Mitwirkungspflicht des Hallenmieters
Der Hallenmieter sichert zu, dass die von ihm im Rahmen der Buchung bzw. des Vertragsschlusses gemachten Angaben über seine Person und sonstige vertrags-relevante Umstände vollständig und richtig sind. Der Hallenmieter verpflichtet sich, dem FKS jeweils unverzüglich über Änderungen der Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage des FKS die Daten zu bestätigen.

6. Hallenmietpreise/Saisonzeiten
Die Hallenmietpreise werden zu Beginn einer jeden Hallensaison festgelegt. Die Wintersaison dauert vom 1.Oktober bis 30.April des nachfolgenden Kalenderjahres. Diese kann aber abweichen und sich von Jahr zu Jahr ändern. In die Abonnementzeit fallende Ferienzeiten werden immer mitberechnet (es besteht kein Erstattungsanspruch für die in die Ferien fallenden Stunden).

7. Rechnungslegung/Zahlung des Mietpreises
Rechnungen für Saisonbucher werden postalisch oder per E-Mail übersandt. Der Hallenmieter ist verpflichtet, entsprechend der Buchungsbestätigung/Rechnung, den Rechnungsbetrag bis zum ausgewiesenen Datum unter Angabe der Rechnungs-nummer als Verwendungszweck auf das auf der Rechnung angegebene Konto zu bezahlen. Bei Verzug ist eine Mahn- und Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,- € pro Schreiben zu zahlen. Maßgeblich für die Einhaltung der Zahlungsfrist ist der auf der Rechnung ausgewiesene Zahlungstermin. Die Miete ist auch dann fällig, wenn gemietete Stunden infolge der Verhinderung des Mieters (z.B. Krankheit, Urlaub) nicht in Anspruch genommen werden.
Eine Mietpreisminderung infolge zeitweiligen Energieausfalls und/oder durch höhere Gewalt ist ausgeschlossen.
Sonderabsprachen bedürfen der Schriftform.

8. Verhinderung des Mieters/Ersatzmieter
Der Mieter haftet gegenüber dem FKS auch bei der Weitergabe der Hallenstunden an Dritte für die Zahlung der Hallenmiete und evtl. durch Dritte entstehende Schäden.

9. Kündigung des Mietvertrages
Der FKS behält sich im Falle von Verstößen gegen die Hallenordnung die fristlose Kündigung vor. Eine ordentliche Kündigung durch den Mieter ist ausgeschlossen. Eine Aufhebung des Mietvertrages ist nur im gegenseitigen Einvernehmen möglich und bedarf der Schriftform.

10. Schadenersatzansprüche
Der FKS behält sich im Falle von Beschädigungen aller Art durch den Mieter, sowie Nichtzahlung der Hallenmiete, Schadenersatzansprüche ausdrücklich vor.

11. Hallenordnung

11.1
Die Tennishalle ist von allen Spielern und Trainern nur mit Tennisschuhen zu betreten. Die Nutzung von sonstigen Sportschuhen mit Profil ist ebenfalls nicht gestattet.

11.2
Eine Spieleinheit beträgt 60 Minuten (volle Stunde).

11.3
Das Licht in der Traglufthalle ist von jedem Mieter vor einer Stunde durch Einwurf einer 1€ Münze selbst einzuschalten.

11.4
Das Spiel in der Halle ist grundsätzlich nur gestattet, wenn die entsprechende Hallen-stunde angemietet wurde. Die Hallenmiete ist auch zu entrichten, sofern der Mieter seine angemietete Spielzeit überschreitet und die nachfolgende Stunde nicht vermietet ist.

11.5
Das Rauchen ist in der Tennishalle untersagt.

11.6
Der Verzehr von Speisen und Getränken auf dem Tennisplatz ist nicht gestattet mit Ausnahme von Erfrischungsgetränken durch die Spieler im Rahmen des Spielbetriebes.

11.7
Das Öffnen der gekennzeichneten Nottüren ist nur im Falle von Gefahr zu öffnen. Werden diese Nottüren außerhalb einer Gefahrensituation geöffnet, haftet der Verursacher für eventuelle Verletzungen an Personen oder Schäden an der Halle.

11.8
Kinder dürfen die Türen nur mit Hilfe eines Erwachsenen öffnen. Eltern haben ihre Kinder über das Öffnen der Nottüren zu unterrichten.

11.9
Alle technischen Einrichtungen in der Tennishalle mit Ausnahme des Lichtkastens werden nur durch Beauftragte oder Bevollmächtigte des Vereins bedient.

Zuwiderhandlungen können ein Hallenverbot und Schadenersatzforderungen nach sich ziehen.

11.10
Der Vorstand ist berechtigt, durch Kontrollen die Spielberechtigung und die Einhaltung der Hallenordnung zu überprüfen. Jedes Mitglied und jeder Hallenmieter hat den Anweisungen dieses Personenkreises Folge zu leisten.

Der vorstehende Personenkreis des Vereins übt das Hausrecht für den Verein aus.

11.11
Hallentemperatur: Der FKS bemüht sich, für eine angemessene Spieltemperatur zu sorgen. Ein Eingriff in die dafür vorgesehene gesteuerte Heizung ist nichtgestattet.

12. Haftungsausschluss

Das Tennisspielen in der Tennishalle erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko des Mieters. Sportunfälle und sonstige besondere Vorkommnisse sind unverzüglich dem Vorstand des TCS zu melden.
Eine Haftung des Vereins und seiner Bevollmächtigten sowie seiner Mitarbeiter und gegenüber den Mitgliedern und Mietern ist in jedem Falle ausgeschlossen.
Es besteht insbesondere keine Haftung bei Verletzungen oder Diebstahl an Kleidung, Ausrüstung, Wertgegenständen gleich welcher Art sowie bei Entwendungen und Beschädigungen von Fahrzeugen oder Fahrrädern. Fahrräder sind auf dem Vereinsgelände in die dafür vorgesehenen Fahrradständer zu stellen. Eine Mitnahme der Fahrräder in bzw. vor die Halle ist untersagt.
Sofern durch höhere Gewalt Umstände eintreten, die den ordnungsgemäßen Spiel-betrieb nicht zulassen, übernimmt der Verein keine Haftung für den entsprechen den Nutzungsausfall.

13. Geltungsbereich/Gerichtsstand/Sonstiges
Für die Geschäftsverbindung zwischen dem Hallenmieter und dem Verein gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Düsseldorf. Der FKS wird durch den 1. Vorsitzenden des Vereins gerichtlich und außergerichtlich vertreten.
Sollten Teile dieser Bedingungen unwirksam sein, werden die Übrigen dadurch nicht berührt. Die unwirksamen Teile werden durch eine ihrem Regelungszweck am nächsten kommende Regelung im Wege der ergänzenden Auslegung ersetzt. Diese Allgemeinen Bedingungen treten ab sofort in Kraft und ersetzen alle zuvor geltenden Allgemeinen Bedingungen.

Düsseldorf, 1. April 2016.

Boris Franke
1.Vorsitzender

Harald Killat von Coreth
2. Vorsitzender


Amtsgericht Düsseldorf, Vereinsregister-Nr.: 11227  -