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Entspannt Tennisspielen im Winter!

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Beitragsordnung


Beitragsordnung

Förderverein Sport beim Tennisclub Seestern e.V. Beitrags- und Gebührenordnung

Die Mitgliederversammlung des Fördervereins Sport beim Tennisclub Seestern e.V. hat am [Datum] folgende Beitragsordnung beschlossen:


§ 1 Mitgliedsbeiträge

(1) Sämtliche Vereinsmitglieder zahlen einen Mitgliedsbeitrag. Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich erhoben.

(2) Die Beiträge werden jeweils zum ersten Werktag des September des laufenden Jahres oder aber innerhalb von xx Werktagen nach Stellen des Mitgliedantrags eingezogen, soweit der Mitgliedsantrag in der Zeit der laufenden Hallensaison gestellt wird. Das Mitglied erteilt dem Verein hierfür ein SEPA-Lastschriftmandat.

(3) Der jährliche Beitrag beträgt:

a. für Erwachsene, Jugendliche und Kinder
EUR 12,00 b. Für juristische Personen ( einschließlich des Tennisclub Seestern 79 e.V. und der Vereinstennisschule Boris Franke) EUR 120,00


§ 2 Gebühren zur Reservierung und Nutzung der Traglufthalle des Fördervereins

(1) Die Nutzung von Plätzen in der Traglufthalle des Fördervereins ist gegen folgende Gebühren möglich:

a. Wochentags zwischen 8:00 und 14:00 für EUR 15,00 pro Stunde.
b. Wochentags zwischen 14:00 und 21:00 sowie ganztägig am Wochenende für EUR 23,00 pro Stunde.

(2) Die Plätze können dabei über das automatisierte Buchungs- und Abrechnungssystem unter www.seesternwintertennis.de belegt und bezahlt werden.