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Entspannt Tennisspielen im Winter!

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Mitgliedsantrag


Mitgliedsordnung

Der Antragsteller beantragt die Aufnahme in den Förderverein Sport beim Tennisclub Seestern e.V. gemäß nachfolgender Aufnahmebedingungen. Bestandteil des Aufnahmeantrags sind die Satzung und die Beitragsordnung des Fördervereins in ihren zuletzt gültigen Fassungen.

Die Clubmitgliedschaft wird wirksam nach Eintritt folgender zweier Ereignisse
(i) dem Datum der vom Vorstand übersandten Aufnahmebestätigung, und
(ii) dem Eingang des Mitgliedsbeitrags auf dem Konto des Fördervereins via Paypal-Überweisung.


Der Antragsteller verpflichtet sich, den Mitgliedsbeitrag spätestens bis zum Ablauf der 10. Werktags nach Stellen des Mitgliedantrags und Erhalt der vom Vorstand übersandten Aufnahmebestätigung auf das Konto des Förderverein Sport beim Tennisclub Seestern e.V. einzuzahlen. Die Zahlung des Mitgliedsbeitrages erfolgt aus Vereinfachungsgründen über das Buchungssystem zur Buchung der 2-Platz Traglufthalle des Fördervereins / rückseitige Einzugsermächtigung. Der Vorstand hat das Recht, ein Mitglied vom Spielbetrieb zu suspendieren, notfalls einen sofortigen Vereinsausschluss auszusprechen. wenn das Mitglied länger als vier Wochen im Zahlungsrückstand ist.

Der Vorstand weist insbesondere auf das in der Satzung angesprochene Kündigungsrecht hin. Die Beitragspflicht des ausscheidenden Mitglieds für die laufende Winterhallen-Saison bleibt in voller Höhe bestehen. Dies gilt auch für von der Mitgliederversammlung beschlossene Sonderzahlungen aller Art. Nachstehend der Auszug aus der von der Mitgliederversammlung genehmigten Satzung vom 15. Juli 2015:

㤠4 Beendigung der Mitgliedschaft

(1) Mit der Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen sämtliche Rechte des Mitglieds. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss. Für Mitglieder, die nicht Mitglieder des Tennisclub Seestern `79 e.V. sind, gilt § 3 Absatz (4).

(2) Der Austritt ist dem Vorstand schriftlich gegenüber zu erklären (Kündigungsschreiben). Die Kündigungserklärung muss ist unter Einhaltung einer Frist von einem Monat bis zum 31. August eines Kalenderjahres an den Vorstand zugestellt sein (Poststempel 30.09. reicht nicht aus) und wird mit Ablauf des 31.August wirksam.

(3) Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn sein Verhalten in grober Weise gegen die Satzung oder die Interessen des Vereins verstößt. Über den Ausschluss entscheidet auf Antrag des Vorstandes die Mitgliederversammlung mit Dreiviertelmehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Vor dem Beschluss über den Ausschluss ist dem Betroffenen Gelegenheit zur Äußerung zu geben. Der Beschluss des Ausschlusses ist dem Betroffenen durch den Vorstand bekannt zu geben.


§3 Erwerb der Mitgliedschaft

… (4) Auch Tennisspieler, die nicht Mitglieder des Tennisclub Seestern `79 e.V. sind, können Mitglieder des Fördervereins werden. Ihre Mitgliedschaft berechtigt zur Buchung von Plätzen und Hallenkapazitäten in der Traglufthalle des Fördervereins innerhalb einer Winter-Hallensaison (in der Regel vom 1.10. eines Jahres bis zum 07.04. des jeweiligen Folgejahres) und erlischt ohne Kündigung zum jeweiligen 01.04. des Jahres, in dem die jeweilige Winter-Hallensaison der Traglufthalle endet.“

Beitrags- und Gebührenordnung (gültig ab dem 16. Juli 2016)

Die Mitgliederversammlung des Fördervereins Sport beim Tennisclub Seestern e.V. hat am 15.07.2015 folgende Beitragsordnung beschlossen:


§ 1 Mitgliedsbeiträge

(1) Sämtliche Vereinsmitglieder zahlen einen Mitgliedsbeitrag. Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich erhoben.

(2) Die Beiträge werden jeweils zum ersten Werktag des September des laufenden Jahres oder aber innerhalb von 10 Werktagen nach Stellen des Mitgliedantrags eingezogen, soweit der Mitgliedsantrag in der Zeit der laufenden Hallensaison gestellt wird. Das Mitglied erteilt dem Verein hierfür ein SEPA-Lastschriftmandat.

(3) Der jährliche Beitrag beträgt:
a. für Erwachsene, Jugendliche und Kinder EUR 12,00
b. Für juristische Personen ( einschließlich des Tennisclub Seestern 79 e.V. und der Vereinstennisschule Boris Franke) ) EUR 120,00


§ 2 Gebühren zur Reservierung und Nutzung der Traglufthalle des Fördervereins

(1) Die Nutzung von Plätzen in der Traglufthalle des Fördervereins ist gegen folgende Gebühren möglich:

a. Wochentags zwischen 8:00 und 14:00 für EUR 15,00 pro Stunde.
b. Wochentags zwischen 14:00 und 21:00 sowie ganztägig am Wochenende für EUR 23,00 pro Stunde.


(2) Die Plätze können dabei über das automatisierte Buchungs- und Abrechnungssystem unter www.seesternwintertennis.de belegt und bezahlt werden.